Häufige Fragen & Antworten

Nachfolgend finden Sie eine Liste wichtiger Fragen und Antworten zu unserem Testzentrum.

Personen ab dem 3 Lebensjahr können sich testen lassen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten zum Test erscheinen. Alternativ haben Testpersonen unter 18 Jahren die Möglichkeit unterschriebene Einwilligung der Personenberechtigten mitzubringen. Das hierfür notwendige Formular finden sie hier: Einwilligung Minderjährige Personen, die bereits Symptome einer Corona-Infektion wie Husten, Fieber, Beeinträchtigung des Geruchs- und Geschmackssinns aufweisen, können bei uns nicht getestet werden. Bitte wenden Sie sich an Ihren Hausarzt.

Die Öffnungszeiten richten sich nach den Terminen im Buchungsportal. Bitte buchen Sie vorab Ihren gewünschten Termin hier.

Die Tests sind auf Selbstzahler-Basis. Sie erhalten allerdings eine Quittung, welche Sie zur Erstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Tipp: Gerne können Sie bereits im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse abklären, ob die Kosten übernommen werden.

Nur ein positiver Test wird sofort von uns an das für Sie zuständige Gesundheitsamt gemeldet, ihre Kontaktdaten übermittelt. Das Gesundheitsamt informiert Sie über das weitere Vorgehen. Negative Schnelltests werden nicht gemeldet.

Nein! Sollten bereits Symptome einer Infektion mit dem COVID-19-Erreger vorliegen, wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt. Im Testzentrum Jestetten können wir keine symptomatischen Personen testen!

Nein, die Terminbuchung kann nur online hier auf der Webseite gebucht werden oder kommen Sie vorbei.

Bitte erscheinen Sie möglichst zur ihren gebuchten Uhrzeit.